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Wie werde ich Mitglied der Fachgesellschaft Löten?

Weniges ist leichter als Mitglied der Fachgesellschaft Löten zu werden. Nachfolgend finden Sie die Online-Anträge auf Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft Löten.

  • Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft Löten eine Mitgliedschaft im DVS voraussetzt!

Wir freuen uns, auch Sie bald als Mitglied begrüßen zu können.

Antrag auf persönliche Mitgliedschaft der Fachgesellschaft Löten

Antrag auf Unternehmens-Mitgliedschaft der Fachgesellschaft Löten

Quelle: pixabay
  1. Allgemeines
    Die Fachgesellschaft „Löten“ im DVS erhebt von Ihren Mitgliedern entsprechend der Geschäftsordnung eine jährliche Gebühr, um den Aufwand der Fachgesellschaft für die Organisation der Gesellschaft, die Förderung der Normung und Forschung, die Mitwirkung in den internationalen Gremien (EWF, IIW), die Darstellung der Fachgesellschaft in der Öffentlichkeit und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Aktivitäten zu finanzieren.
     
  2. Erhebung der Gebühr
    Die Erhebung der Gebühr erfolgt mit dem Eintritt in die Fachgesellschaft „Löten“. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr, im Jahr des Eintritts wird die Gebühr anteilig erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft vor dem 31.12. eines Jahres besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Gebühr. Die Gebühr wird zusammen mit dem DVS-Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt. Die Höhe des DVS-Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des DVS.
     
  3. Höhe der Gebühr
    Die Gebühr wird jährlich durch die Mitgliederversammlung der Fachgesellschaft „Löten“ für das jeweils folgende Jahr festgelegt.
    a) für natürliche Personen (persönliche Mitglieder) beträgt die Mitgliedsgebühr 54,00 EURO
    b) für juristische Personen (Firmen, Körperschaften) beträgt die
         Mindestgebühr 294,00 EURO, die zugleich auch für die Stufe bis zu 10 Personen löttechnisch beschäftigtem Personal gilt.
         bis zu 25 Personen löttechnischem Personal 588,00 EURO
         bis zu 50 Personen löttechnischem Personal 882,00 EURO
         mehr als 50 Personen löttechnischem Personal 1.202,00 EURO


gültig ab 1. Januar 2002

Geschäftsordnung

In Kraft gesetzt vom Beirat des Ausschusses für Technik (AfT) des DVS am 7. Mai 2024

Inhalt

1        Präambel
2        Aufgaben und Ziele
3        Mitgliedschaft
4        Verwendung von Mitteln der Fachgesellschaft
5        Vorstand
5.1     Zusammensetzung
5.2     Aufgaben
5.3     Vorsitz
5.4     Sitzungen
5.5     Beschlussfähigkeit
6        Mitgliederversammlung
6.1     Teilnahmeberechtigung
6.2     Anträge
6.3     Aufgaben
7        Geschäftsstelle/Geschäftsführer

1     Präambel

Die Fachgesellschaft „Löten“ im DVS und ihre Mitglieder arbeiten im Auftrag des DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. - für eine neutrale technisch-wissenschaftliche Entwicklung der Löttechnik im Interesse der Allgemeinheit.

Die Fachgesellschaft wird im Wesentlichen gebildet aus den an der Löttechnik interessierten Organen und Einrichtungen des DVS:

  • Fachausschuss 7 „Löten und Diffusionsfügen“
  • Fachausschuss 10 „Mikroverbindungstechnik“
  • Gemeinschaftsausschuss DVS Arbeitsgruppe V6.1 / NA 092-00-26 AA „Hartlöten“
  • Gemeinschaftsausschuss DVS Arbeitsgruppe V6.2 / NA 092-00-08 AA „Weichlöten“
  • Arbeitsgruppe W3 „Fügen von Metall, Keramik und Glas“
  • Fachgruppe 2.5 „Hartlöten“
  • Fachgruppe 4.11 „Weichlöten in der Elektronikfertigung“

Andere DVS-Organe, die anteilig löttechnische Fragestellungen behandeln, können in die Arbeit der Fachgesellschaft eingebunden werden.

Grundlage für die Tätigkeit der Fachgesellschaft bilden die Abschnitte 1 des § 14 „Ausschuss für Technik“ sowie § 15 „Ausschuss für Bildung“ der DVS-Satzung vom 19.09.2016 sowie entsprechende Beschlussfassungen der genannten Organe und Einrichtungen zur Bildung einer gemeinsamen Fachgesellschaft.

Durch die Präsenz unter eigenem Namen und Logo[1] soll die Bedeutung der Löttechnik innerhalb der schweißtechnischen Gemeinschaftsarbeit des DVS öffentlichkeitswirksam hervorgehoben und eine weitergehende Breiten- und Tiefenwirkung in der Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern auf nationaler und internationaler Ebene erreicht werden.

[1] Das Logo des DVS muss Bestandteil der offiziellen Verlautbarungen der Fachgesellschaft „Löten“ sein.

2     Aufgaben und Ziele

Die Fachgesellschaft führt die technisch-wissenschaftlichen Aktivitäten des DVS auf den Gebieten

  • Regelwerksarbeit,
  • Ausbildung und Prüfung,
  • Forschung und Entwicklung,
  • Technologie- und Wissenstransferzusammen und vertritt sie als gesamtheitliches Konzept gegenüber Fachwelt und Öffentlichkeit.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Fachgesellschaft sind u. a.:

  • Anwendung des Lötens als Fertigungsprozess nachhaltig zu fördern,
  • fachliche und finanzielle Unterstützung der Normungsarbeit auf dem Gebiet der Löttechnik,
  • Erarbeitung von Schulungs- und Prüfungsunterlagen zur Qualifizierung von löttechnischem Fachpersonal,
  • Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung in den Bereichen Weichlöten und Hart- und Hochtemperaturlöten
  • Verfolgung fachspezifischer Belange im Hinblick auf Arbeitssicherheit sowie
    Gesundheits- und Umweltschutz,
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des DVS, insbesondere auf dem Gebiet des
    Lötens sowie fachbezogene Unterstützung der DVS-Schrifttumsarbeit auf dem Gebiet der Löttechnik
  • fachliche Unterstützung bei der Durchführung von Tagungen, Konferenzen und Symposien,
  • Kontaktvermittlung und Beratung,

sowie Behandlung anderweitiger Gemeinschaftsthemen, die für die Löttechnik von Interesse sind.

Die von den genannten Organen und Einrichtungen gemäß DVS-Satzung und Satzung der Forschungsvereinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. des DVS verfolgten Zielstellungen und Kompetenzen bleiben hiervon unberührt.

Ein wesentliches Ziel der Fachgesellschaft ist es, die nationale und europäische Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet der Löttechnik zu fördern und zu bündeln, Doppelarbeit zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen.

3     Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft steht für jeden offen. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Eine Mitarbeit in der Gesellschaft erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Die DVS-Mitgliedschaft ist Grundlage für die Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft. Diese muss schriftlich vereinbart werden. Die Fachgesellschaft erhebt eine zusätzliche Gebühr zum DVS-Mitgliedsbeitrag gemäß einer Gebührenordnung.

Zusätzlich gehören der Fachgesellschaft die Vorsitzenden der unter Abschnitt 1 genannten Organe und Einrichtungen an:

  • Fachausschuss 7 „Löten und Diffusionsfügen“
  • Fachausschuss 10 „Mikroverbindungstechnik“
  • Gemeinschaftsausschuss DVS Arbeitsgruppe V6.1 / NA 092-00-26 AA „Hartlöten“
  • Gemeinschaftsausschuss DVS Arbeitsgruppe V6.2 / NA 092-00-08 AA „Weichlöten“
  • Arbeitsgruppe W3 „Fügen von Metall, Keramik und Glas“
  • Fachgruppe 2.5 „Hartlöten“
  • Fachgruppe 4.11 „Weichlöten in der Elektronikfertigung“

 

4     Verwendung von Mitteln der Fachgesellschaft

Die Fachgesellschaft verwendet die Einnahmen aus Gebühren (Ziffer 3) sowie Einnahmen aus weiteren freiwilligen Leistungen der Mitglieder der Fachgesellschaft ausschließlich für die Bewältigung der gemäß Ziffer 6.3 von der Mitgliederversammlung festgelegten zweckgebundenen Aufgaben (z. B. Normungsvorhaben).

 

5     Vorstand

5.1     Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus maximal sechs Personen. Er setzt sich zusammen aus:

  • der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden,
  • dem Hauptgeschäftsführer des DVS

(Dieser kann sich jedoch bei Bedarf durch einen seiner Stellvertreter stimmberechtigt vertreten lassen)

und

  • maximal drei weiteren Personen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
     

5.2     Aufgaben

Der Vorstand

  • koordiniert die Arbeiten in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Fachgesellschaft,
  • beschließt über die strategische Vorgehensweise,
  • erstellt einen jährlichen Arbeits- und Aktionsplan,
  • legt Prioritäten fest,
  • berät Änderungen der Geschäftsordnung,
  • bereitet die Mitgliederversammlung vor und lädt zur Mitgliederversammlung ein.
     

5.3     Vorsitz

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder Kandidaten für den Vorsitz vor. Anhand der Vorschläge wählt die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden (s. Ziffer 6.3). Der Hauptgeschäftsführer des DVS sowie der Geschäftsführer der Fachgesellschaft (siehe Abschnitt 7) können nicht gewählt werden. Gleichzeitig mit der Wahl des Vorsitzenden gemäß Ziffer 6.3 durch die Mitgliederversammlung der Fachgesellschaft erfolgt die seines Stellvertreters. Beide können wiedergewählt werden.

Wesentliche Aufgaben des Vorsitzenden sind:

  • Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen Strategie sowie der im Arbeits- und Aktionsplan festgelegten Aktivitäten,
  • Fachliche Vertretung der Gesellschaft nach innen und außen,
  • Information des Vorstands über die erzielten Ergebnisse.

 

5.4     Sitzungen

Der Vorsitzende ruft mindestens einmal jährlich oder auf Antrag von mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zu Sitzungen des Vorstandes ein. Er lädt hierzu unter Wahrung einer Frist von sechs Wochen schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung ein. Über die Sitzungen werden vom Geschäftsführer der Fachgesellschaft Ergebnisprotokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer unterschrieben und den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

 

5.5     Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder bei der Sitzung anwesend sind. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 

6     Mitgliederversammlung

Die Fachgesellschaft hält jährlich eine Mitgliederversammlung ab. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/10 aller Mitglieder dies schriftlich beantragt. Die Einladung zur Mitglieder­versammlung muss den Mitgliedern der Fachgesellschaft unter Angabe von Ort und Zeit mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Die Tagesordnung ist mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

6.1     Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an den Mitgliederversammlungen der Fachgesellschaft sind grundsätzlich nur deren Mitglieder. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.

6.2     Anträge

Anträge von Mitgliedern zur Mitgliederversammlung sind schriftlich einzubringen, müssen begründet sein und sind dem Vorsitzenden mindestens acht Wochen vor Sitzungstermin mitzuteilen.

6.3     Aufgaben

Die Mitgliederversammlung

  • wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter alle 4 Jahre,
  • wählt die wählbaren Mitglieder des Vorstandes alle 4 Jahre,
  • nimmt den Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen,
  • nimmt den Bericht über die Verwendung der zweckgebundenen Mittel
    entgegen,
  • entlastet den Vorstand für das Geschäftsjahr,
  • behandelt Anträge an die Mitgliederversammlung,
  • beschließt die durchzuführenden Aktivitäten und damit die Verwendung der zweckgebundenen Mittel
  • beschließt die Gebührenordnung für die Mitglieder der Fachgesellschaft und damit den Umfang der zweckgebundenen Mittel
  • beschließt Ort und Zeit der nächsten Mitgliederversammlung.

Über jede Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer der Fachgesellschaft ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das mit Unterschrift des Vorsitzenden und des Geschäftsführers allen Mitgliedern zugeht.

 

7     Geschäftsstelle / Geschäftsführer

Geschäftsstelle der Gesellschaft ist die DVS-Hauptgeschäftsstelle. Ihre Sitzungsräume stehen der Gesellschaft nach Terminvereinbarung für Sitzungen zur Verfügung. Der Vorsitzende wird von einem/einer hauptamtlich tätigen Geschäftsführer / Geschäftsführerin unterstützt, der/die vom DVS-Hauptgeschäftsführer bestellt wird. Diesem/Dieser obliegt es, die vom Vorstand beschlossenen Aktivitäten entsprechend Anweisung durchzuführen sowie die im normalen Geschäftsbetrieb anfallenden Arbeiten (z. B. Erstellung und Versand von Einladungen, Tagesordnungen und Ergebnisprotokollen, Entwurf von Schriftwechseln) abzuwickeln. Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin besitzt in dieser Eigenschaft kein Stimmrecht.


Fachgesellschaft „Löten“
im DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.
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