Weniges ist leichter als Mitglied der Fachgesellschaft Löten zu werden. Nachfolgend finden Sie die Online-Anträge auf Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft Löten.
Wir freuen uns, auch Sie bald als Mitglied begrüßen zu können.
Antrag auf persönliche Mitgliedschaft der Fachgesellschaft Löten
Antrag auf Unternehmens-Mitgliedschaft der Fachgesellschaft Löten
gültig ab 1. Januar 2002
Geschäftsordnung
In Kraft gesetzt vom Beirat des Ausschusses für Technik (AfT) des DVS am 7. Mai 2024
Inhalt
1 Präambel
2 Aufgaben und Ziele
3 Mitgliedschaft
4 Verwendung von Mitteln der Fachgesellschaft
5 Vorstand
5.1 Zusammensetzung
5.2 Aufgaben
5.3 Vorsitz
5.4 Sitzungen
5.5 Beschlussfähigkeit
6 Mitgliederversammlung
6.1 Teilnahmeberechtigung
6.2 Anträge
6.3 Aufgaben
7 Geschäftsstelle/Geschäftsführer
Die Fachgesellschaft „Löten“ im DVS und ihre Mitglieder arbeiten im Auftrag des DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. - für eine neutrale technisch-wissenschaftliche Entwicklung der Löttechnik im Interesse der Allgemeinheit.
Die Fachgesellschaft wird im Wesentlichen gebildet aus den an der Löttechnik interessierten Organen und Einrichtungen des DVS:
Grundlage für die Tätigkeit der Fachgesellschaft bilden die Abschnitte 1 des § 14 „Ausschuss für Technik“ sowie § 15 „Ausschuss für Bildung“ der DVS-Satzung vom 19.09.2016 sowie entsprechende Beschlussfassungen der genannten Organe und Einrichtungen zur Bildung einer gemeinsamen Fachgesellschaft.
Durch die Präsenz unter eigenem Namen und Logo[1] soll die Bedeutung der Löttechnik innerhalb der schweißtechnischen Gemeinschaftsarbeit des DVS öffentlichkeitswirksam hervorgehoben und eine weitergehende Breiten- und Tiefenwirkung in der Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern auf nationaler und internationaler Ebene erreicht werden.
[1] Das Logo des DVS muss Bestandteil der offiziellen Verlautbarungen der Fachgesellschaft „Löten“ sein.
Die Fachgesellschaft führt die technisch-wissenschaftlichen Aktivitäten des DVS auf den Gebieten
Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Fachgesellschaft sind u. a.:
sowie Behandlung anderweitiger Gemeinschaftsthemen, die für die Löttechnik von Interesse sind.
Die von den genannten Organen und Einrichtungen gemäß DVS-Satzung und Satzung der Forschungsvereinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. des DVS verfolgten Zielstellungen und Kompetenzen bleiben hiervon unberührt.
Ein wesentliches Ziel der Fachgesellschaft ist es, die nationale und europäische Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet der Löttechnik zu fördern und zu bündeln, Doppelarbeit zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft steht für jeden offen. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Eine Mitarbeit in der Gesellschaft erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Die DVS-Mitgliedschaft ist Grundlage für die Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft. Diese muss schriftlich vereinbart werden. Die Fachgesellschaft erhebt eine zusätzliche Gebühr zum DVS-Mitgliedsbeitrag gemäß einer Gebührenordnung.
Zusätzlich gehören der Fachgesellschaft die Vorsitzenden der unter Abschnitt 1 genannten Organe und Einrichtungen an:
Die Fachgesellschaft verwendet die Einnahmen aus Gebühren (Ziffer 3) sowie Einnahmen aus weiteren freiwilligen Leistungen der Mitglieder der Fachgesellschaft ausschließlich für die Bewältigung der gemäß Ziffer 6.3 von der Mitgliederversammlung festgelegten zweckgebundenen Aufgaben (z. B. Normungsvorhaben).
Der Vorstand besteht aus maximal sechs Personen. Er setzt sich zusammen aus:
(Dieser kann sich jedoch bei Bedarf durch einen seiner Stellvertreter stimmberechtigt vertreten lassen)
und
Der Vorstand
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder Kandidaten für den Vorsitz vor. Anhand der Vorschläge wählt die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden (s. Ziffer 6.3). Der Hauptgeschäftsführer des DVS sowie der Geschäftsführer der Fachgesellschaft (siehe Abschnitt 7) können nicht gewählt werden. Gleichzeitig mit der Wahl des Vorsitzenden gemäß Ziffer 6.3 durch die Mitgliederversammlung der Fachgesellschaft erfolgt die seines Stellvertreters. Beide können wiedergewählt werden.
Wesentliche Aufgaben des Vorsitzenden sind:
Der Vorsitzende ruft mindestens einmal jährlich oder auf Antrag von mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zu Sitzungen des Vorstandes ein. Er lädt hierzu unter Wahrung einer Frist von sechs Wochen schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung ein. Über die Sitzungen werden vom Geschäftsführer der Fachgesellschaft Ergebnisprotokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer unterschrieben und den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder bei der Sitzung anwesend sind. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die Fachgesellschaft hält jährlich eine Mitgliederversammlung ab. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/10 aller Mitglieder dies schriftlich beantragt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss den Mitgliedern der Fachgesellschaft unter Angabe von Ort und Zeit mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Die Tagesordnung ist mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Teilnahmeberechtigt an den Mitgliederversammlungen der Fachgesellschaft sind grundsätzlich nur deren Mitglieder. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.
Anträge von Mitgliedern zur Mitgliederversammlung sind schriftlich einzubringen, müssen begründet sein und sind dem Vorsitzenden mindestens acht Wochen vor Sitzungstermin mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung
Über jede Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer der Fachgesellschaft ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das mit Unterschrift des Vorsitzenden und des Geschäftsführers allen Mitgliedern zugeht.
Geschäftsstelle der Gesellschaft ist die DVS-Hauptgeschäftsstelle. Ihre Sitzungsräume stehen der Gesellschaft nach Terminvereinbarung für Sitzungen zur Verfügung. Der Vorsitzende wird von einem/einer hauptamtlich tätigen Geschäftsführer / Geschäftsführerin unterstützt, der/die vom DVS-Hauptgeschäftsführer bestellt wird. Diesem/Dieser obliegt es, die vom Vorstand beschlossenen Aktivitäten entsprechend Anweisung durchzuführen sowie die im normalen Geschäftsbetrieb anfallenden Arbeiten (z. B. Erstellung und Versand von Einladungen, Tagesordnungen und Ergebnisprotokollen, Entwurf von Schriftwechseln) abzuwickeln. Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin besitzt in dieser Eigenschaft kein Stimmrecht.
Fachgesellschaft „Löten“
im DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.
Aachener Str. 172
40223 Düsseldorf
+49 211 / 1591 - 0
+49 211 / 1591 - 200
fg-loeten@dvs-home.de