Einsprüche gegen das Ergebnis einer Zertifizierungsentscheidung und Beschwerden gegen jegliche Randbedingungen im Bereich der Prüfung und Zertifizierung sind allen interessierten Kreisen möglich. Das geregelte zweistufige Verfahren, das für Einsprüche und Beschwerden gleich ist, dient der systematischen Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der eingehenden Einsprüche/Beschwerden mit den Zielen der Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit und der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung.